114 Euro von jedem EU-Bürger. Aber kaum Geld für naturverträgliche Landwirtschaft?

58 Milliarden Euro zahlen wir jährlich für Agrarsubventionen. Das sind 114 Euro pro EU-Bürger. Doch nur ein Bruchteil davon fließt an Landwirte für Maßnahmen, die Vögel und Insekten retten. Das muss sich jetzt ändern – mit einer Reform der EU-Agrarpolitik!

Ob Feldlerche, Hummel oder Schmetterling – auf unseren Äckern zwitschert, summt und flattert es immer weniger. Die intensive Landwirtschaft und eine verfehlte Agrarpolitik der EU tragen die Hauptschuld an diesem europaweiten Vogel- und Insektensterben. Es gibt viel zu wenig Anreize für Landwirte, naturverträglich zu wirtschaften. Stattdessen fließen milliardenschwere Subventionen überwiegend in die intensive Landwirtschaft. Die Folge: hohe Pestizidbelastungen und überdüngte, ausgeräumte Flächen ohne Hecken und Ackerrandstreifen.

Jetzt müssen wir dieses System verändern, wenn wir das Artensterben aufhalten wollen. Die derzeitigen Verhandlungen zur EU-Agrarpolitik bieten uns die einmalige Chance, das Ruder noch herumzureißen. Schreiben Sie jetzt Ihrem Europa-Abgeordneten, dass wir eine neue Agrarpolitik brauchen – für Mensch und Natur!

Hier finden Sie weitere Infos, was schief läuft in Europas Landwirtschaft und wie wir sie naturverträglich gestalten können. Oder sie können sich dieses PDF direkt runterladen.

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Aktionsleitfaden Agrarkampagne 114 Euro
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Heckenpflege

Die NABU Gruppe Hundsangen hat nach jahrzehntelanger Anlage jetzt auch die Pflege der mehr als 1500 m Feldhecken in Angriff genommen. Die Gesamtlänge der Feldhecken in der Gemeinde beträgt nun etwa 5000m. Dank Unterstützung und Förderung von Kreisverwaltung, Grundstückseigentümern, Landwirten, der Jägerschaft sowie unserer Baumschule, bedürfen die vielen angelegten Hecken mit zunehmendem Alter nun einer Pflege. An einigen Stellen wird bereits die freie Durchfahrt für Mähdrescher oder beladene langwirtschaftliche Fahrzeuge eingeengt. Unsere Feldhecken befinden sich an Feldwegen, Böschungen sowie in Ackerfluren. Auch Heckenvögel wie Neuntöter, Goldammer, Dorngrasmücke oder Schlehenzipfelfalter und das Niederwild bevorzugen solche niedrigen, dichten Heckenstrukturen.

Die traditionelle Pflege soll durch ein abschnittsweises auf den Stock setzen erfolgen. 2 Bilder zeigen Heckenlandschaften zwischen Hundsangen und Obererbach mit ihren schneeweißen Blüten, abwechselnd mit Salweiden, Wildkirschen und Streuobstwiesen. Sie sind ein Juwel für die Kulturlandschaft und Verbreitungsschwerpunkt für die FFH-Art Neuntöter, deren Bestand nach wie vor in guten Jahren bei ca. 25 Revieren liegt.

Da mit zunehmendem Alter jedoch die Regenerationsfähigkeit der Gehölze abnimmt, sollen mit der Pflege die kontinuierliche Verjüngung gesichert und viele unterschiedliche Altersstadien durch den  Heckenverbund erzeugt werden, die dann auch von unterschiedlichen Vogelgilden und Lichtbaumarten genutzt werden. Weitere Bilder zeigen einjährige Austriebe und Stadien, die bereits nach 3 Jahren wieder 2 m Höhe erreichen und kaum noch den Rückschnitt erkennen lassen. Die Pflege erfolgt im Winterhalbjahr.

Natürlich wird das vorher in der Presse sowie mit Infotafeln an Ort und Stelle bekannt gegeben.

Neben der Motorsäge für die dicktsten Stämme wurde jetzt zweimal ein Schredder wie bei der Gemeinde-Heckenpflege eingesetzt. Er wird zwar nicht als fachgerecht bezeichnet , ermöglicht aber dennoch ein vollständiges Wiederaustreiben. Das Mulchgut bleibt dabei liegen.

Die Heckenpflege ergänzt nun die Obstbaumpflege und die Obstbaumschnittkurse, die wir seit 25 Jahren aufgrund der anhaltenden Nachfrage im Frühjahr anbieten.

Nachdem nun schon der SWR 3 in Mainz Interesse gezeigt hat, möchten wir  ganz allgemein über unsere Aktivitäten informieren. Bevor sie jedoch eigene Maßnahmen planen, sollten Sie die Landschaftspflegemaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde exakt abstimmen, denn Hecken dürfen zwar gepflegt, keinesfalls aber ohne Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde entnommen oder zerstört werden.

Landschaftspflege

Beispiel: Obstbaumschnitt

Egal, ob 500 neue Hochstämme für den Erwerbsobstbau oder ein einzelner für den Reihenhausgarten: Qualität ist auch bei Bäumen wichtig. Mindestens 1,80 Meter Höhe sollte der Stamm des jungen Bäumchen bis zum ersten Ast haben. Damit wird später die Mahd der Obstwiese mit dem Trecker oder die Beweidung mit Schafen und Rindern erheblich erleichtert. Außerdem macht es eine große Stammhöhe wahrscheinlicher, dass einige Jahrzehnte später Spechte ihre Höhlen im Baum bauen.

 

Service und Adressen rund um Streuobst

Biodiversität

Staatssekretär Thomas Griese: Mistelbekämpfung notwendig für Rettung wertvoller Streuobstbestände – Neues Faltblatt informiert


Misteln erfreuen sich großer Beliebtheit in der Bevölkerung, besonders in der Vorweihnachtszeit. Sie werden als Glücksbringer zu Sträußen gebunden und an die Haustüren gehängt. Misteln sind jedoch auch „Halbschmarotzerpflanzen“, die auf Bäumen wachsen und diesen Wasser und Nährstoffe entziehen. In den vergangenen Jahren hat sich in Rheinland-Pfalz die Laubholzmistel sehr stark ausgebreitet.
„Besonders im westlichen und nördlichen Landesteil sind viele alte Streuobstbestände sehr stark befallen. Die Bäume sind geschwächt und drohen abzusterben, wenn nichts geschieht“, stellt Landwirtschaftsstaatssekretär Thomas Griese fest. Streuobstwiesen sind wertvolle Ökosysteme, in denen eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten leben. Außerdem liefern Streuobstbäume die Früchte für edle Obstbrände.
„Mangelnde Pflege ist der Grund für den prekären Zustand vieler Streuobstbestände. Durch gezielten und regelmäßigen Baumschnitt muss hier Abhilfe geschaffen werden“, so Griese weiter.

Vor diesem Hintergrund hat das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium jetzt ein Faltblatt veröffentlicht, das ausführlich über Biologie, Verbreitungsweise und Maßnahmen zum Zurückdrängen der Laubholzmistel informiert. „Das Faltblatt soll zunächst wichtige Fakten über den Mistelbefall vermitteln. Aber wir bieten den am
Erhalt der Streuobstbestände Interessierten auch praktische Hilfe durch Seminare zu Altbaumpflege und Sanierungsschnitt an“, so der Staatssekretär.

 

Der neue Flyer kann ab sofort kostenlos auf der Internetseite des Umweltministeriums unter der Adresse http://www.mulewf.rlp.de/service/publikationen heruntergeladen werden. (Suchbegriff „Laubholzmisteln“ eingeben).

Interessenten an Seminaren wenden sich bitte an das Dienstleistungszentrum Rheinhessen – Nahe – Hunsrück in Bad Kreuznach, Telefon:0671-820-454 oder
E-Mail:
johann.schierenbeck@dlr.rlp.de.

 

Verantwortlich (i.S.d.P)

Stefanie Lotz

Pressesprecherin

Telefon 06131 16-4416

Telefax 06131 16-4649

Stefanie.Lotz@mulewf.rlp.de

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Laubholzmistel in Streuobstbeständen
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Misteln bei der Obstbaumpflege
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